Immobilie geerbt? Lesen Sie Unseren Leitfaden zum weiteren Vorgehen!

Eine Immobilienerbschaft ist in erster Linie Grund zur Freude: Schließlich handelt es sich um einen beachtlichen Vermögenswert, zumindest wenn daran keine hohen Schulden gekoppelt sind. Außerdem könnte die Immobilie selbst bewohnt oder für ein passives Einkommen vermietet werden. Optionen gibt es reichlich: Wir finden mit Ihnen gemeinsam den optimalen weiteren Weg!

Vorweg: Aktuelle Änderungen zur Erbschaftssteuer ab 2023

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 eine Änderung des Erbrechts veranlasst, wonach Immobilien im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft nun mit dem aktuellen, genauen Verkehrswert bemessen werden. Das kann vor allem in Top-Lagen zu gravierenden Veränderungen führen, wenn beispielsweise eine ältere Immobilie im Herzen Münchens (oder auch Stuttgarts) bei der Erbschaft mit dem aktuellen Verkehrswert besteuert wird. Die aktuellen Freibeträge - 400.000 Euro bei Kindern alle zehn Jahre - sind zu berücksichtigen. Die Freibeträge gelten übrigens bei Ehepaaren pro Person, Mutter und Vater könnten so also alle zehn Jahre 800.000 Euro steuerfrei verschenken.

Bestandsaufnahme der Immobilie an erster Stelle

Erben sollten sich in einem ersten Schritt vergewissern, was sie überhaupt erben. Sie übernehmen die Verantwortung für die Immobilie, also auch darauf laufende Schulden und Hypotheken. Sofern der Nachlass generell überschuldet ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Erbschaft mitsamt Immobilie auszuschlagen.

In einem zweiten Schritt sollte die Immobilie bewertet werden, vor allem wenn die letzte fachliche Einschätzung schon längere Zeit her ist. So haben Sie erst einmal einen Überblick, wie hoch der Vermögenswert der Immobilie in der Realität tatsächlich ausfällt.

Die Immobilie verkaufen - gebundenes Vermögen monetarisieren

Geht es Ihnen primär um das Kapital und haben Sie selbst keine Verwendung oder Interesse an der Immobilie, ist ein Verkauf ein klarer Schritt. Aus dem Verkaufserlös können Sie zugleich auch etwaig anfallende Erbschaftssteuern oder noch laufende Hypotheken tilgen. Simultan sparen Sie sich die künftige Bewirtschaftung und den Verwaltungsaufwand. 

Die Immobilie behalten: Vermieten oder selbst nutzen?

Großeltern mit Enkelkind

Der zweite Weg ist die aktive Nutzung der Immobilie. Befindet sich diese in guter Lage mit hohen Mietpreisen, kann Ihnen die Immobilie ein stattliches passives Einkommen durch die Mieterträge sichern, während Sie simultan weiter an möglichen Wertsteigerungen partizipieren. Die Vermietung von Immobilien ist in Deutschland steuerlich zudem insgesamt vorteilhaft, da sich viele Bewirtschaftungskosten steuermindernd einsetzen lassen.

Eine Eigennutzung der Immobilie erklärt sich von selbst. Vor allem wenn Ihnen die Immobilie gefällt oder Sie beispielsweise im Falle eines Einfamilienhauses die Möglichkeit haben, aus einer (zu kleinen) Wohnung auszuziehen, ist der Selbstbezug der Immobilie eine attraktive Option. 

Wir beraten Sie gern und umfassend entsprechend Ihrer persönlichen Erbschaftssituation. Melden Sie sich bei uns!

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