Die Zahlung des eigentlichen Kaufpreises der Immobilie allein reicht nicht aus: Dazu gesellen sich noch die Kaufnebenkosten, welche aber nicht an den Verkäufer, sondern jeweils an den Staat/das Bundesland, den Notar und den beauftragten Immobilienmakler gehen. Da sich die Kaufnebenkosten prozentual bemessen, steigen sie automatisch mit dem Immobilientransaktionswert an - und weil Banken es gern sehen, wenn das Eigenkapital mindestens die Kaufnebenkosten komplett deckt, gewinnen sie sogar bei der Finanzierung an Bedeutung.
Der Oberbegriff sammelt alle Gebührenpositionen unter sich, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich vom Käufer zu tragen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine urbane Eigentumswohnung im Stuttgarter Zentrum handelt.
Insgesamt gibt es drei gängige Kaufnebenkosten:
Innerhalb der Bundesrepublik kommt es bezüglich der Kaufnebenkosten in ihrer Gesamtheit durchaus zu Unterschieden. Besonders hoch sind diese aufaddiert beispielsweise in Thüringen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 12,07 %), während sie in Bayern und Sachsen mit jeweils 9,07 % deutlich niedriger bemessen sind. Baden-Württemberg und damit auch die Metropolregion Stuttgart reihen sich mit einer Gesamthöhe von 10,57 % im Mittelfeld ein.
Typischerweise fix sind die Notar- und Grundbuchkosten, welche jeweils 2 % vom Kaufpreis ausmachen. Ebenso ist es mittlerweile zwischen Verkäufer und Käufer üblich, die Maklerprovision zu teilen, weshalb diese gemessen am Kaufpreis der Immobilie bis zu 3,57 % ausmachen kann. Vertraglich geregelte Abweichungen hiervon sind aber nicht ausgeschlossen, weshalb sich Immobilienkäufer vorab informieren sollten, ob und in welcher Höhe ein Anteil zur Maklerprovision zu leisten ist.
Die Grunderwerbsteuer liegt hingegen vollends in der Macht der jeweiligen Bundesländer, weshalb diese Position zugleich die größte Variable ausmacht. In Baden-Württemberg beziffert sich die Grunderwerbsteuer aktuell auf 5 %. Zum Vergleich: In Bayern sind es 3,5 %, in NRW 6,5 % und in Berlin 6%.
Wie aus den vorherigen Erläuterungen deutlich wurde, bemessen sich Kaufnebenkosten relativ zum Kaufpreis.
Dazu zwei Beispiele:
Kostet die Immobilie 500.000 Euro und wird sie in Baden-Württemberg erworben, fallen höchstwahrscheinlich insgesamt 10,57 % in Kaufnebenkosten an, was 52.850 Euro entspricht. Kostet eine Immobilie in Stuttgart aber schon 800.000 Euro, betragen die Kaufnebenkosten 84.560 Euro.
Kaufnebenkosten sind also keine zu vernachlässigende oder kleine Kostenposition und gehören in der Budgetierung des Immobilienkaufs mit einbezogen.
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